Tagesstätte Quab

Öffnungszeiten:

Montag und Donnerstag von 8.30 Uhr bis 14.00 Uhr

Dienstag von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Mittwoch von 8.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr

Telefonisch sind wir unter 04281-952861 erreichbar, per Mail über folgende Adresse: tagesstaette.quab@geso-hilfen.de .

 

INFORMATION:

In der Tagesstätte Quab gibt es seit Oktober 2023 kein Anzündholz mehr zu kaufen.


 

Große Ereignisse werfen ihre Schatten voraus!

Die GESO feiert 25-jähriges Jubiläum, und natürlich ist die Tagesstätte mit einer besonderen Aktion dabei.

Wir freuen uns darauf, diesen Anlass zu feiern, und ab dem 17. April 2024 viele interessierte Besucher begrüßen zu dürfen.

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Die Tagesstätte Quab bietet Ihnen eine Begleitung und Unterstützung im Alltag. Sie ist ein Ort, an dem Leben und Arbeiten gemeinsam mit anderen möglich ist. Sinnvolle Tagesgestaltung, therapeutische Elemente und Freizeitaktivitäten stärken das eigene Selbstgefühl.

Räumlichkeiten keyboard_arrow_down

 

 

 

 

 

Arbeit und Beschäftigung im Quab

Projekte aus den verschiedenen Arbeitsbereichen keyboard_arrow_down

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Freizeitangebote am Nachmittag und besondere Gruppen: keyboard_arrow_down

Bewegungsangebote:
Pferdeprojekt, Schwimmen, Bewegungsgruppe(Sitzgymnastik)
Spaziergänge in der näheren Umgebung
(evtl. Nordic Walking nach Bedarf)
Entspannung:
Progressive Muskelentspannung nach Jacobsen, Autogenes Training, Achtsamkeitstraining

Geselliges Zusammensein im Gemeinschaftsraum oder auf der Terrasse im Garten:
Gesellschaftsspiele
Lesen
Musik hören / Singen
Gespräche / Austausch

Zusätzliche Gruppen am Vormittag:
1x in der Woche Gruppensitzung:
Austausch zu bestimmten Themenschwerpunkten wie Essensplan für die kommende Woche, Probleme/Unklarheiten innerhalb der Gruppe, grundsätzliche Fragen, Ausflugsplanung etc.

 

Quab-Broschüre "Gesundheit durch Gemeinschaft" keyboard_arrow_down

 

Tagesstätte Quab

Auf dem Quabben 14a
27404 Zeven

Telefon: 04281 95 28 61

tagesstaette.quab@geso-hilfen.de

 

Das Team

 

Der Weg der Aufnahme keyboard_arrow_down

Der Weg der Aufnahme

 

1. Information:

Der Eingliederungshilfeträger(Sozialamt), sowie auch die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) informieren und beraten Menschen mit seelischen Problemen über die Unterstützungs- und Hilfsangebote im Landkreis. Auch der Sozialpsychiatrische Dienst ist Ansprechpartner.

2. Kontakt

Tagesstätte Quab , Auf dem Quabben 14a, 27404 Zeven
Tel: 04281 – 952861
MitarbeiterInnen: Ramona Hachtmeister(Teamleitung), Birgit Neske, Stefan Willenbrock u. Christoph Jürs

Die MitarbeiterInnen des Quab informieren Menschen, die sich für eine Teilnahme am Angebot der Tagesstätte interessieren, über die Einrichtung und die für eine Aufnahme erforderlichen Schritte. Für ein solches persönliches Informationsgespräch bitten wir um Terminvereinbarung.

3. Antragstellung:

Es wird ein formloser Antrag von der leistungsberechtigten Person auf Gewährung von Eingliederungshilfe gestellt, bzw. eine Auflistung mit den individuell gewünschten Hilfsmaßnahmen und Zielen formuliert. Dieser Antrag wird gerichtet an:
Landkreis Rotenburg
Sozialamt
27344 Rotenburg

4. Der Antrag wird in zwei Bereichen geprüft:

– Gehört der Antragsteller zum Kreis der Menschen, die das Angebot der Tagesstätte in Anspruch nehmen können? Teilnehmen können Menschen, die an einer seelischen Erkrankung leiden, oder von einer psychischen Behinderung bedroht sind. Ob dies der Fall ist, und ob eine Teilnahme an der Tagesstätte die angemessene Unterstützung für den Antragsteller ist, wird in einem Gespräch zur Bedarfsermittlung geklärt.
– Die finanzielle Situation des Antragstellers wird vom Sozialamt geprüft. Erhält der Antragsteller Sozialhilfe oder ein anderes in der Höhe vergleichbares Einkommen, wird in der Regel das Sozialamt für die Teilnahmekosten aufkommen. Hat der Antragsteller jedoch ein höheres Einkommen oder verfügt über Vermögen, wird geprüft, ob und inwieweit er für die Teilnahme selbst aufkommen müsste.

5. Hospitation:

Ist geklärt, ob der Antragsteller grundsätzlich zum Personenkreis gehört, der die Tagesstätte besuchen kann, findet nach Absprache eine individuelle Hospitationszeit statt, in der der Antragsteller für sich überlegen kann, ob die Tagesstätte für seinen Unterstützungsbedarf das Richtige ist.

6. Aufnahme in die Tagesstätte:

Die endgültige Aufnahme in die Tagesstätte erfolgt nach abgeschlossener Bearbeitung des Antrages durch das Sozialamt. Sollte es keine freien Plätze in der Tagesstätte geben, wird die Reihenfolge der Aufnahmen auf einer Belegungskonferenz der zuständigen Ämter nach Dringlichkeit entschieden, es entsteht eine Warteliste.

 

Es gibt immer wieder freie Plätze in der Tagesstätte, ein Termin für ein Informationsgespräch oder auch ein Hospitationstag sind grundsätzlich nach Absprache jederzeit möglich.